Vermittleramt
Beschreibung Vermittleramt
Das Vermittleramt bzw. der Friedensrichter hat die Aufgaben
- die Parteien auszusöhnen, d.h. auf einen Vergleich oder eine Klageanerkennung hinzuwirken und die Parteien von unnützen oder offensichtlich aussichtslosen Klagen abzuhalten
- bei Streitwerten bis und mit CHF 2'000.00 einen Entscheid zu fällen bzw.
- ab einem Streitwert von CHF 2'000.00 oder wenn dieser unbestimmbar ist, den Weisungsschein auszustellen