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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Zuzug / Wegzug

Zuzug und Wegzug einfach melden und organisieren

Willkommen in Lachen – wir freuen uns, Sie zu unserer Bevölkerung zählen zu dürfen.

Schön, dass Sie sich für Lachen als Wohnort entschieden haben. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen ab ihrem Zuzug an. Dazu können Sie entweder beim Einwohneramt persönlich vorsprechen oder die Anmeldung via eUmzug vornehmen.

Notwendige Unterlagen für Schweizer Staatsangehörige

  • Familienausweis (bei verheirateten Personen)
  • Miet- / Untermiet- / Kaufvertrag
  • Krankenversicherungskarte oder -police KVG

Notwendige Unterlagen für ausländische Staatsangehörige

Informieren Sie sich direkt beim Einwohneramt, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen. Weitere Infos, alle Gesuchformulare, wie auch Merkblätter sind auf der Webseite des Kantons Schwyz aufgeschaltet.

Auf Wiedersehen Lachen - schade, dass Sie wegziehen

Sie ziehen weg? Schade. Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen seit ihrem Wegzug bei uns ab. Dazu können Sie entweder beim Einwohneramt persönlich vorsprechen oder die Abmeldung via eUmzug vornehmen. Eine Ausnahme bildet hierbei die Abmeldung ins Ausland (siehe weiter unten).

Notwendige Unterlagen für Schweizer Staatsangehörige

  • Amtlicher Ausweis
  • Schriftenempfangsschein / Meldeausweis (Ausweis über Aufenthalt oder Niederlassung)

Notwendige Unterlagen für ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass oder Ausländerausweis

Adieu Schweiz

Eine Abmeldung ins Ausland ist nicht nur für Sie mit Aufwand und Organisation verbunden. Bitte setzen Sie sich mindestens sechs Wochen vor Ausreise mit dem Einwohneramt sowie mit dem Steueramt in Verbindung.