Steuern
Steuern: Alles was Sie wissen müssen
Die Steuererhebung in der Gemeinde Lachen erfolgt auf Grundlage der kantonalen Gesetze und Verordnungen des Kantons Schwyz. Der kommunale Steuerfuss wird von der Gemeindeversammlung festgelegt. Für natürliche wie auch juristische Personen gilt in Lachen aktuell sowie inden vergangenen Jahren derselbe Steuerfuss. Dieser beträgt im Steuerjahr 2026 95 % einer Einheit der einfachen Kantonssteuer.
Steuerfüsse der letzten Jahre:
2026: 95 %
2025: 95 %
2024: 95 %
2023: 95 %
Bei Fragen rund um das Thema Steuern sowie Fragen zum Steuerfuss hilft ihnen die Abteilung Finanzen, Bereich Steuern gerne weiter.
Weitere Angaben finden Sie zudem bei der Kantonalen Steuerverwaltung.