Mitbestimmung
Mitbestimmung – Einfluss auf das politische Geschehen nehmen
Die Lachner Stimmbevölkerung hat vielseitige Möglichkeiten, direkten Einfluss auf das politische Geschehen zu nehmen. Sei dies mittels Teilnahme an der Gemeindeversammlung, die Ausübung des Abstimmungs- und Wahlrechts oder gar durch Einsitznahme in einer Kommission. An den unregelmässig stattfindenden Info- und Mitwirkungs-Anlässen können Sie sich über aktuelle Themen aus erster Hand informieren lassen.
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung genehmigt jeweils im Frühling die Rechnung des vergangenen Jahres und legt bis spätestens Mitte Dezember den Voranschlag (Budget) inkl. Steuerfuss fest. Ausserdem werden Sachgeschäfte vor der Urnenabstimmung an der Gemeindeversammlung beraten.
zu den Terminen der Gemeindeversammlung
Abstimmungen und Wahlen
Die Abstimmungs- und Wahltermine werden jeweils durch den Bund und den Kanton festgelegt. Die Gemeinde Lachen legt ihre eigenen Abstimmungen ebenfalls auf einen offiziellen Abstimmungstermin. Stimmberechtigt sind auf allen Ebenen Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen.
zu den Abstimmungs- und Wahlterminen
Info- und Mitwirkungsanlässe
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, sich aus erster Hand über aktuelle Projekte in der Gemeinde zu informieren oder gar mitzuwirken. Die Anlässe finden je nach Projektfortschritt nur unregelmässig statt.
Kommissionen und Behörden
In über 20 Kommissionen und Behörden engagieren sich gegen 100 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Mitglieder werden alle zwei Jahre für eine Legislatur gewählt. Sie beraten Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat vor und unterstützen ihn vorberatend.
zu den Kommissionen und Behörden der Gemeinde Lachen
Parteien
Die politischen Parteien geniessen in Lachen einen hohen Stellenwert. Mindestens einmal jährlich findet ein Austausch aller Parteipräsidien mit dem Gemeinderat statt.
Lachner Ortsparteien