Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung Estée Lauder
Der Teilnutzungsplan Estée Lauder liegt vom 31. Mai 2024 bis und mit 1. Juli 2024 öffentlich auf
In der Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Verbindliche Unterlagen
- Ergänzungen Planungs- und Baureglement (PBR), dat. 30 April 2024 [pdf, 197 KB]
- Teilnutzungsplan Estée Lauder, dat. 30. April 2024 [pdf, 1.5 MB]
Orientierende Unterlagen:
Die Unterlagen können online oder auf der Gemeindeverwaltung Lachen, Abteilung Bau und Umwelt, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lachen zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 31. Mai 2024 bis und mit 1. Juli 2024.