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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung Estée Lauder

Der Teilnutzungsplan Estée Lauder liegt vom 31. Mai 2024 bis und mit 1. Juli 2024 öffentlich auf

In der Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Verbindliche Unterlagen

Orientierende Unterlagen:

Die Unterlagen können online oder auf der Gemeindeverwaltung Lachen, Abteilung Bau und Umwelt, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lachen zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 31. Mai 2024 bis und mit 1. Juli 2024.