Bauen in Lachen
Bauen in Lachen
Bauten und Anlagen (inkl. Reklamen) dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist auf der kantonalen Plattform eBau ein entsprechendes Baugesuch einzureichen. Bis die Rechtsgrundlage für elektronische Unterschriften vorhanden ist, sind zudem in der Regel zwei Papierdossiers nötig.
Rechtsgrundlagen
- Planungs- und Baugesetz vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100)
- Planungs- und Baugverordnung vom 2. Dezember 1997 (PBV, SRSZ 400.111)
- Planungs- und Baureglement (PBR) der Gemeinde Lachen vom 29. September 1995 [pdf, 852 KB], sowie Zonenplan [pdf, 3.9 MB]
Informationen und Beratung
Kontaktieren Sie bei Unklarheiten oder allgemeinen Fragen die Abteilung Bau und Umwelt. Weitere wichtige Adressen für die Bauherrschaft findet sich zudem auf dem Merkblatt [pdf, 106 KB].