Stundungsgesuch / Ratenzahlung
Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können das folgende Formular ausgefüllt an das Steueramt senden oder beim Steueramt vorsprechen.
Das Stundungsgesuch ist erst dann verbindlich, wenn Sie vom Steueramt eine schriftliche Bestätigung erhalten haben.
Ratenzahlungen sind in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr vorzusehen.
Bemerkung
Ratenzahlungen sind in der Regel nicht über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr vorzusehen.
Ihre Bestellung wird vom Steueramt bearbeitet. Das Stundungsgesuch wird Ihnen per Post zugestellt.