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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Hundekontrolle

Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihr Hund anmelden oder aber auch abmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Steueramt eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Die Gemeinde Lachen verwendet Dauer-Hundemarken.

Unterlagen

Für die Bezahlung der Hundesteuer erhalten bereits registrierte Hundebesitzer zu Beginn des Jahres jeweils eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Mit Ihrer Einzahlung bestätigen Sie uns gleichzeitig, dass Sie für Ihren Hund die vom Gesetz vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.