Hundekontrolle
Für jeden im Kanton Schwyz gehaltenen, mindestens vier Monate alten Hund hat der Halter seiner Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Mittels diesem Online-Dienst können sie Ihr Hund anmelden oder aber auch abmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Steueramt eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Die Gemeinde Lachen verwendet Dauer-Hundemarken.
Unterlagen
Für die Bezahlung der Hundesteuer erhalten bereits registrierte Hundebesitzer zu Beginn des Jahres jeweils eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Mit Ihrer Einzahlung bestätigen Sie uns gleichzeitig, dass Sie für Ihren Hund die vom Gesetz vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.