Heimatausweis (2 Jahre)
Personen, die teilweise in einer anderen Gemeinde wohnen (Nebenniederlassung / Wochenaufenthalt), müssen dies bekannt geben. Sie müssen sich beim Einwohneramt der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Heimatausweis vorweisen. Der Heimatausweis wird vom Einwohneramt derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.
Preis: CHF 30.00