Adressauskunft
Adressauskunft
Das Einwohneramt ist berechtigt und verpflichtet, Behörden, Amtsstellen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften laufend diejenigen Daten zu übermitteln, welche diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Dritten darf das Einwohneramt Daten nach Massgabe von §12 ÖDSG bekannt geben.
Anfragen sind direkt an das Einwohneramt zur richten.