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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Tier- und Pflanzenschutz

Tier- und Pflanzenschutz

Tiere / Insekten

Wasservögel - Füttern verboten!

Generell ist das Füttern von Wildtieren nach § 59 des Jagd- und Wildtiergesetztes (JWG) des Kantons Schwyz verboten und kann nach §62 gebüsst werden.

Bei Wasservögeln wie zum Beispiel Enten, Gänsen oder Schwäne handelt es sich ebenfalls um Wildtiere, welche nicht mit altem Brot gefüttert werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Fütterung" auf der Website des Kanton Schwyz.

Tauben

Im Dorfkern von Lachen hat sich die Taubenpopulation in den letzten Jahren stark vermehrt. Die Zahl der Tauben wird über die Futter­menge gesteuert. Je mehr Futter vorhanden ist, desto mehr Tauben gibt es. Das heisst, wer Tauben füttert, trägt zu ihrer Vermehrung bei. Normal ist, dass sich Tauben im Winter mehr anstrengen müssen um zu genügend Futter zu kommen. In Lachen werden die Tauben jedoch auch in der kalten Jahreszeit so gut genährt, dass sie sogar brüten und Junge aufziehen können. Dabei sollte der Winter der natürlichen Selektion dienen, denn ohne Selektion werden es immer mehr und mehr. Die übermässige Taubenpopulation führt zu verschiedenen Problemen: Verunreinigungen an Gebäuden und an den Seeanlagen; Schimmelpilze; aus Brutplätzen von Tauben können Parasiten wie Taubenzecken, Flöhe etc. auswandern; viele Tauben sind in der Regel krank. 

Deshalb gilt für Tierfreunde: Tauben (und Wasservögel) nicht füttern! 

Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen
Die Nester von Bienen, Wespen und Hornissen nicht ausräuchern oder entfernen. Auch das Vergiften der Tiere ist keine Lösung! Wenn immer möglich die Nester belassen. Und denken Sie daran: Die Tiere hausen nur für einen Sommer an derselben Stelle –  – im Herbst löst sich das Volk auf (Ausnahme: Honigbiene). Bedenken Sie, dass diese Tiere ökologisch und auch für den Menschen ausserordentlich nützlich sind (Bestäuber, «Schädlingsbekämpfer»). 
 
Hautflügler stechen nur, wenn sie bedroht werden. Daher gilt im Umgang mit ihnen: Ruhig verhalten und nicht herumfuchteln!  
 
Kommt dennoch nur das Umsiedeln in Frage (z.Bsp. bei Allergiker) sollte dies nur durch Spezialisten, Fachleuten ausgeführt werden.
 
Bei Hornissen- oder Wespennester kann die Stöcklin Home Service GmbH aufgeboten werden Tel. 055 440 19 19.
Für Bienennester kann der Imker Adrian Hüppi Tel. 079 / 902 90 37 oder andere Imker aufgeboten werden. 
 
Natürlich stehen Ihnen auch Schädlingsbekämpfungs-Firmen für die Beseitigung von Nestern zur Verfügung.
Wildhüter

Der Wildhüter hat jeweils einen Wildhutkreis unter sich. Die Gemeinde Lachen befindet sich im Wildhutkreis IV. Angaben zum zuständigen Wildhüter finden Sie hier.

Pflanzen

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine Pflanzenkrankheit, die Zier- und Obstgehölze befällt und zerstört.

Vorgehen bei Feuerbrandverdacht

  1. Verdächtige Pflanzen nicht berühren und keine Pflanzenteile wegschneiden (Verschleppungsgefahr). Die Pflanzen dürfen nicht ohne Anweisung gerodet werden.
  2. Meldung an das Amt für Landwirtschaft, Pfäffikon, Tel. 055 415 79 11
  3. Falls Sie bereits mit kranken Pflanzenteilen in Kontakt gekommen sind: Keine weiteren Pflanzen berühren, Hände waschen und mit Sterillium, Sensiva oder Alkohol desinfizieren. Baumschere, Säge fünf Minuten in heisses Wasser (80°C) legen.

Weitere Informationen

Ambrosia

Beim Fund von kleinen Ambrosiabeständen (im eigenen Garten), Ambrosiapflanzen wenn möglich vor der Blüte ausreissen und mit dem Hauskehricht entsorgen. Den Standort der Gemeinde (Umweltschutzstelle) oder der Zentralstelle für Pflanzenschutz, Pfäffikon (Tel. 055 415 79 26) melden und in den kommenden Jahren weiter beobachten. Bei grösseren Beständen, die vorgenannten Amtsstellen sofort informieren.

Pilzkontrolle

Im Kanton Schwyz gibt es nach wie vor keine amtliche Pilzkontrolle. Pilzkontrolleure stellen sich privat zur Verfügung. Die Entschädigung liegt im Ermessen des Sammlers.

Regionale Pilzkontrolleure:
Agnes Fleischmann, Siebnen (055 440 72 38)
Arnold Elser, Tuggen (055 445 20 88)
Willy Kuster, Uznach (055 280 14 67)

Weitere Informationen unter www.vapko.ch