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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Steuererklärungen / Download

Steuererklärungen / Download

Die kostenlose Steuersoftware eTax.Schwyz  steht Ihnen das ganze Jahr über zur Verfügung.

Die Steuererklärung kann online (Web-Applikation) oder mit der Desktop-Variante ausgefüllt werden. Die Steuererklärung für die vorangegangene Steuerperiode ist bis zum 31. März einzureichen. Sollte diese Frist nicht ausreichen, können Sie eine Fristverlängerung schon heute beantragen.

Mit der Online-Lösung können jährlich bis zu 20 Steuererklärungen erstellen und mit den notwendigen Belegen unterschriftsfrei digital einreichen. Die Steuerdeklaration ist damit auf eine einfache und sichere Weise möglich. Bei Bedarf kann die Steuererklärung auch mit dieser Programmversion ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Beilagen postalisch eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärungen finden Sie nachfolgend

Ich bin in Lachen sekundär steuerpflichtig. Kann ich die Steuererklärung ebenfalls online einreichen?

Sekundär steuerpflichtigen Personen ist es ebenfalls möglich, ihre Steuererklärungen online einzureichen. Als sekundär steuerpflichtige Personen gelten Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer Liegenschaft im Kanton Schwyz.

Beachten Sie dazu bitte
Vereinfachte Steuererklärungen (Einreichung der Steuererklärung des Wohnsitzkantons) sind nur mit der Online-Deklarationslösung möglich. Die Desktop-Applikation unterstützt diese Funktion nicht.

Steuererklärung für juristische Personen sowie Kollektiv- / Kommanditgesellschaften

Für juristische Personen und Kollektiv-/Kommanditgesellschaften kann die Steuersoftware  eTax.Schwyz JP  für das Jahr 2022 heruntergeladen werden. Fristverlängerungen für juristische Personen können mittels Fristen JP  eingereicht werden

Weitere Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärungen finden Sie nachfolgend