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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

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Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Steuerbezug

Steuerbezug

Mit der Gegenwartsbesteuerung kann die Steuer erst nach Ablauf der Steuerperiode definitiv bestimmt werden, da erst dann auch die Bemessungsperiode abgeschlossen ist. In der Steuerperiode selber können damit nur vorläufige Steuerbeträge eingefordert werden. Die Gegenwartsbemessung ist dafür verantwortlich, dass für das laufende Jahr nur provisorische Steuerrechnungen möglich sind. Primäre Grundlage für die provisorische Steuerrechnung bildet die letzte Steuererklärung bzw. die letzte Veranlagung. Vorab in Fällen mit grossen Einkommensschwankungen kann ferner der voraussichtliche Steuerbetrag für die laufende Steuerperiode als Grundlage herangezogen werden. Nach Vornahme der Veranlagung werden die vorläufig bezahlten Steuerbeträge mit der definitiv geschuldeten Steuer verrechnet. Jährlich wird per 1. Juni für das laufende Steuerjahr eine provisorische Rechnung zugestellt.

Damit Ihr Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir Sie für Teil- sowie für Gesamtzahlungen die entsprechenden QR-Einzahlungsbelege zu verwenden.

Was sind die Zahlungsfristen für die Bezahlung der Steuerrechnung?

Steuerpflichtige haben Anspruch auf 0.75 % Skontoabzug, wenn sie den für das laufende Kalenderjahr in Rechnung gestellten Steuerbetrag bis zum 1. Juli vollständig bezahlen. 

Es besteht auch die Möglichkeit, die Rechnung in Raten zu zahlen. Die entsprechenden QR-Einzahlungsbelege werden Ihnen automatisch zugestellt.

  1. Rate bis zum 31. Oktober
  2. Rate bis zum 31. Dezember
  3. Rate bis zum 28. Februar

Falls die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, ist der gesamte Betrag bis 31. Dezember zu bezahlen. Der Verzugszins ist ab diesem Datum geschuldet.

Mein Einkommen hat sich stark verändert. Muss ich etwas unternehmen?

Wenn Sie wissen, dass sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr stark verändert, können eine höhere bzw. tiefere provisorische Steuerrechnung verlangen. Dazu nehmen Sie bitte direkt mit dem Steueramt Kontakt auf.

Übrigens: um allenfalls vom Skonto profitieren zu können, müsste diese Meldung bis spätestens 15. Juni bei uns eintreffen.

Mir wurde ein Verzugszins belastet oder ein Vergütungszins gutgeschrieben. Weshalb?

Für verspätet geleistete Zahlungen wird ab Verfallsdatum ein Vergütungszins belastet. Seit dem Steuerjahr 2010 beträgt der Zins unverändert 3.5%

Zuviel bezahlte Steuerbeträge müssen zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst werden. Seit dem Steuerjahr 2017 beträgt der Zins 1.0%.

Die Rechtsgrundlage findet sich für den Verzugszins in §23 bzw. für den Vergütungszins in §22 der Steuerbezugsverordnung des Kantons Schwyz.