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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Hinterlegung Testament / letztwillige Verfügung

Hinterlegung Testament / letztwillige Verfügung

Das Einwohneramt ist offizielle Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen (Testamente, letztwillige Verfügungen, Eheverträge und Erbverträge). Im Todesfall versendet das Einwohneramt das hinterlegte Dokument automatisch an das Erbschaftsamt March, ohne dass dieses den Angehörigen ausgehändigt wird.

Wie kann ich eine Verfügung von Todes wegen hinterlegen?

Die Verfügung von Todes wegen legen Sie am besten in ein Couvert, welches sie selbst verschliessen. Beschriften Sie das Couvert wie folgt:

  • Bezeichnung des Dokuments (Testament, letztwillige Verfügung...)
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Wohnadresse

Das verschlossene Couvert können Sie entweder direkt am Schalter des Einwohneramtes abgeben oder mit eingeschriebener Post zustellen.

Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.