Hinterlegung Testament / letztwillige Verfügung
Hinterlegung Testament / letztwillige Verfügung
Das Einwohneramt ist offizielle Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen (Testamente, letztwillige Verfügungen, Eheverträge und Erbverträge). Im Todesfall versendet das Einwohneramt das hinterlegte Dokument automatisch an das Erbschaftsamt March, ohne dass dieses den Angehörigen ausgehändigt wird.
Wie kann ich eine Verfügung von Todes wegen hinterlegen?
Die Verfügung von Todes wegen legen Sie am besten in ein Couvert, welches sie selbst verschliessen. Beschriften Sie das Couvert wie folgt:
- Bezeichnung des Dokuments (Testament, letztwillige Verfügung...)
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- aktuelle Wohnadresse
Das verschlossene Couvert können Sie entweder direkt am Schalter des Einwohneramtes abgeben oder mit eingeschriebener Post zustellen.
Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.