Gastgewerbe
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Gastgewerbe
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen möchten, benötigen Sie dafür eine entsprechende Bewilligung des Gemeinderates.
Dazu müssen Sie vorgängig ein Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung [pdf, 89 KB] samt Beilagen der Abteilung Präsidiales einreichen.
Weitere Informationen zum Thema Gastgewerbe liefert Ihnen auch unser Merkblatt " Gastgewerbe" [pdf, 78 KB].
Rauchverbot
Seit dem 1. Mai 2010 ist das "Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen" in Kraft. In Gastwirtschaftsbetrieben darf seither nicht mehr geraucht werden. Restaurationsbetriebe haben aber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten. Ebenso können Betriebe unter 80 m² Gesamtfläche als Raucherlokale geführt werden.
Angaben hierzu sind entsprechend auch im Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes mitzuteilen.

Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Der Handel mit gebrannten Wassern (Schnaps, Liköre usw.) ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Bewilligungsbehörde ist der Gemeinderat.
Entsprechend muss vorgängig ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zum Keinhandel mit gebrannten Wassern [pdf, 77 KB] samt Beilagen der Abteilung Präsidiales eingereicht werden.
Gebühren
Angaben zu den Gebühren finden Sie hier [pdf, 73 KB].