Feuerwehr Ersatzabgaben
Feuerwehr Ersatzabgaben
Männer und Frauen sind in der Wohnsitzgemeinde feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar des 20. Altersjahres und endet am 31. Dezember des 52. Altersjahres.
Wie wird die Feuerwehrpflicht erfüllt?
Um die Feuerwehrpflicht zu erfüllen, kann entweder
- Der Gemeindefeuerwehr Lachen beigetreten werden; dabei sind jährlich mindestens 6 Übungen zu erfüllen.
- Einer anderen Betriebs- oder Gemeindefeuerwehr beigetreten werden; dabei sind jährlich mindestens 8 Übungen zu erfüllen.
- Eine Ersatzabgabe entrichtet werden.
Wie hoch ist die jährliche Ersatzabgabe?
Die Ersatzabgabe richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und wird einmal jährlich erhoben.
| Steuerbares Einkommen | jährliche ERsatzabgabe |
|---|---|
| bis CHF 24'900.00 | CHF 70.00 |
| bis CHF 49'900.00 | CHF 100.00 |
| bis CHF 74'900.00 | CHF 140.00 |
| über CHF 75'000.00 | CHF 170.00 |
Kann ich von der Ersatzabgabe befreit werden?
Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Feuerwehr oder wird die Altersgrenze von einer Person überschritten, so entfällt die Abgabepflicht. Personen die eine volle IV-Rente beziehen sind von der Abgabepflicht befreit.