Kehrichtgrundgebühr
Kehrichtgrundgebühr
Die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung innerhalb der Gemeinde muss vollständig über Gebühren gedeckt werden. Ein Teil der Kosten ist über verursachergerechte Gebühren (z.B. Sack- oder Containergebühren) gedeckt. Zur Deckung der übrigen Kosten wird eine mengenunabhängige Abfallgrundgebühr erhoben. Diese deckt unter anderem die Kosten für Infrastruktur, Transport, Entsorgung und Unterhalt der gesamten Abfallbewirtschaftung (vom Abfalleimer bis zur Sammelstelle) auf dem Gemeindegebiet ab.
Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit der Energierechnung der EW Lachen AG und wird jeweils quartalsweise fakturiert.
Wenn an ihrem Wohnsitz zusätzlich eine Unternehmung gemeldet ist, muss auch für diese eine Abfallgrundgebühr bezahlt werden. Dabei erfolgt die Rechnungsstellung direkt durch die Gemeinde Lachen. Der Handelsregistereintrag in der Schweiz bestätigt die Existenz eines Unternehmens. Als Unternehmung gilt ebenfalls, wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt (z.B. anbieten von Dienstleistungen, Erzeugen oder Verkauf von Waren) und dafür einen Verdienst erzielt sowie Steuerabzüge geltend macht.
| Grundgebühr | gültig von | gültig bis |
|---|---|---|
|
CHF 50.00 (exkl. MWST) |
2025 | auf Weiteres |
| CHF 35.00 | 2016 | 2024 |
| CHF 45.00 | 2015 | 2016 |
| CHF 58.00 | 2014 | 2014 |
| CHF 68.00 | 2010 | 2013 |
| CHF 72.00 | 2009 | 2009 |
| CHF 84.00 | 2007 | 2008 |
| CHF 96.00 | 2002 | 2006 |
| CHF 120 | 1997 | 2001 |