Navigieren in Lachen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Kehrichtgrundgebühr

Kehrichtgrundgebühr

Die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung innerhalb der Gemeinde muss vollständig über Gebühren gedeckt werden. Ein Teil der Kosten ist über verursachergerechte Gebühren (z.B. Sack- oder Containergebühren) gedeckt. Zur Deckung der übrigen Kosten wird eine mengenunabhängige Abfallgrundgebühr erhoben. Diese deckt unter anderem die Kosten für Infrastruktur, Transport, Entsorgung und Unterhalt der gesamten Abfallbewirtschaftung (vom Abfalleimer bis zur Sammelstelle) auf dem Gemeindegebiet ab.

Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit der Energierechnung der EW Lachen AG und wird jeweils quartalsweise fakturiert.

Wenn an ihrem Wohnsitz zusätzlich eine Unternehmung gemeldet ist, muss auch für diese eine Abfallgrundgebühr bezahlt werden. Dabei erfolgt die Rechnungsstellung direkt durch die Gemeinde Lachen. Der Handelsregistereintrag in der Schweiz bestätigt die Existenz eines Unternehmens. Als Unternehmung gilt ebenfalls, wer eine selbstständige Tätigkeit ausübt (z.B. anbieten von Dienstleistungen, Erzeugen oder Verkauf von Waren) und dafür einen Verdienst erzielt sowie Steuerabzüge geltend macht.

Grundgebühr gültig von gültig bis

CHF 50.00 (exkl. MWST)

2025 auf Weiteres
CHF 35.00 2016 2024
CHF 45.00 2015 2016
CHF 58.00 2014 2014
CHF 68.00 2010 2013
CHF 72.00 2009 2009
CHF 84.00 2007 2008
CHF 96.00 2002 2006
CHF 120 1997 2001

Rechtsgrundlage