Kinderbetreuungsbeiträge
Kinderbetreuungsbeiträge
Seit dem 1. Juni 2024 ist das kantonale Kinderbetreuungsgesetz in Kraft. Eltern im Kanton Schwyz können mit einem Gesuch Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung bei ihrer Wohngemeinde beantragen.
Die Beiträge werden bei Anspruch ab dem Folgemonat von der Wohnsitzgemeinde ausbezahlt und durch die Gemeinde sowie den Kanton je zur Hälfte finanziert.
Eltern mit Wohnsitz in Lachen, welche einer Erwerbstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung nachgehen und ihr Kind im Alter von drei Monaten bis Ende Primarschulalter in einem Kinderbetreuungsangebot wie Kindertagesstätte, schulische Tagesstruktur, Tagesfamilie oder Mittagstisch betreuen lassen, haben bis zu einem anspruchsberechtigten Einkommen von CHF 153'215 die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung dafür zu erhalten.
Die Gemeinde Lachen hat mit der Gemeinde Altendorf eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, in welcher die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Kinderbetreuungsgesetz und der dazugehörenden Kinderbetreuungsverordnung an die Gemeinde Lachen übertragen wurden.
Die kiBon-Gesuche der Gemeinde Altendorf werden daher ab der Periode 2026/2027 ebenfalls durch die Abteilung Gesellschaft und Gesundheit der Gemeinde Lachen bearbeitet.