St. Gallerstrasse
Verkehrseinschränkungen ¦ Einseitige Sperrung
Infolge Bauarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Neubaus bleibt ein Teil der St. Gallerstrasse (auf Höhe St. Gallerstrasse 66+68) vom 1. März 2025 bis 30. April 2025 einseitig gesperrt.
Bauherrschaft: Mächler Generalunternehmung AG, Lachen