Feuerverbot im Kanton Schwyz
ab Freitag, 10. Juli 2026
Absolutes Feuerverbot im Wald, an Waldrändern sowie bei unbefestigten Feuerstellen
Grosse Waldbrandgefahr – Feuerverbot ab Freitag, 10. Juli 2026, 14.00 Uhr
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge hat der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (grosse Gefahr) erhöht.
Zum Schutz der Bevölkerung, des Waldes und der Infrastruktur gilt deshalb ab Freitag, 10. Juli 2026, 14.00 Uhr, bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Es gilt Folgendes:
- Im Wald sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Waldrand ist das Entfachen von Feuer verboten.
- Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Einweggrills untersagt – unabhängig vom Standort.
- Ebenfalls verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen oder Heissluftballons, die durch offenes Feuer betrieben werden.
Weiterhin erlaubt
Erlaubt bleibt das Grillieren in privaten Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie das Entfachen von Feuern in Cheminées oder Feuerschalen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird.
Dabei ist besondere Vorsicht geboten:
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
- Geeignetes Löschmaterial bereithalten.
- Feuer nach Gebrauch vollständig löschen.
Verstösse gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet.
Die Gemeinde Lachen bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und mit einem verantwortungsvollen Verhalten zur Verhinderung von Wald- und Flurbränden beizutragen.
Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr finden Sie unter www.waldbrandgefahr.ch sowie auf der Website des Kantons Schwyz.