Einbürgerungsgesuche Juni 2026
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
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Seamnd Khalil, geboren 14. April 2012, von Syrien, Wohnsitz in der Schweiz seit 11 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, Neuheimstrasse, 30.
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Frank Grümmert, geboren 25. August 1975, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 15 Jahren,
Svenja Grümmert, geboren 8. September 1986, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren,
Theodor Ferdinand Grümmert, geboren 29. September 2017, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Edda Madita Grümmert, geboren 23. März 2019, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
alle wohnhaft 8853 Lachen, Gweerhofstrasse, 3.
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 25. Juni bis und mit 17. August 2026 (Gerichtsferien berücksichtigt).