Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge ab Schuljahr 2026/2027
Seit der Einführung des kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes per 1. Juni 2024 sind die Gemeinden verpflichtet, die Gesuche für die Kinderbetreuungsbeiträge zu prüfen und zu bearbeiten.
Die Gemeinderäte Lachen und Altendorf haben beschlossen, sich für die Prüfung und Bearbeitung der Gesuche zusammenzuschliessen. Durch diesen Zusammenschluss können die notwendigen Strukturen für eine speditive Bearbeitung der Gesuche geschaffen sowie das notwendige Wissen gezielter eingesetzt werden. Die Auswahl der ausführenden Gemeinde erfolgte aufgrund der höheren Gesuchszahlen in Lachen. Die Zusammenarbeit sowie die Finanzierung wurde mittels einer Leistungsvereinbarung geregelt.
Die Gesuche müssen weiterhin via sz.kibon.ch eingereicht werden. Weitere Informationen sind der Homepage der Gemeinde Lachen, der Gemeinde Altendorf oder des Kantons Schwyz zu entnehmen.