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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

3. öffentliche Auflage, Nutzungsplanungsrevision

In Anwendung von § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision die Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Gegenstand der Auflage sind die Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage vom 3. März bis 3. April 2023:

Verbindliche Unterlagen:

  • Auszug Planungs- und Baureglement mit Änderungen vom 3. März 2026

Orientierende Unterlagen:

  • Erläuterungsbericht zur 3. öffentlichen Auflage vom 3. März 2026

Die Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Lachen, Abteilung Bau und Umwelt, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen oder digital untenstehend eingesehen werden.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 4 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind mit dem Vermerk "Revision Nutzungsplanung 3. Auflage" innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lachen zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Kontaktstelle
Gemeinde Lachen - Abteilung Bau und Umwelt

30-tägigge Auflage- und Einsprachefrist
30.04.2026 bis 01.06.2026

 

Unterlagen