3. öffentliche Auflage, Nutzungsplanungsrevision
In Anwendung von § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision die Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Gegenstand der Auflage sind die Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage vom 3. März bis 3. April 2023:
Verbindliche Unterlagen:
- Auszug Planungs- und Baureglement mit Änderungen vom 3. März 2026
Orientierende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht zur 3. öffentlichen Auflage vom 3. März 2026
Die Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Lachen, Abteilung Bau und Umwelt, Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen oder digital untenstehend eingesehen werden.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 4 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind mit dem Vermerk "Revision Nutzungsplanung 3. Auflage" innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Lachen zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Kontaktstelle
Gemeinde Lachen - Abteilung Bau und Umwelt
30-tägigge Auflage- und Einsprachefrist
30.04.2026 bis 01.06.2026
Unterlagen