Navigieren in Lachen

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Medieninfo; Neues Planungs- und Baureglement (umgesetzte Teilrevision)

Änderung des Planungs- und Baureglements tritt in Kraft – Dritte Wohneinheit in der Wohnzone 2 in Lachen neu zulässig

Die von den Stimmberechtigten am 28. September 2025 angenommene Änderung von Artikel 19 Absatz 3 des Planungs- und Baureglements (PBR) ist nach Genehmigung durch den Regierungsrat vom 27. Januar 2026 und unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist per heute Mittwoch rechtskräftig und dadurch rückwirkend per 27. Januar 2026 in Kraft getreten. In der Wohnzone 2 (W2) sind neu maximal drei Wohneinheiten pro Baute zulässig. Bisher konnten zwei Wohneinheiten pro Baute erstellt werden. Mit dieser Änderung wurde eine seit längerem vorgesehene Anpassung aus der Nutzungsplanungsrevision des Planungs- und Baureglements vorgezogen.

Beitrag zur inneren Verdichtung
Die Änderung schafft eine rechtliche Grundlage für eine moderate bauliche Verdichtung innerhalb der bestehenden Bauzone. Künftig können in der Wohnzone 2 (W2) Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser mit
maximal drei Wohneinheiten pro Baute realisiert werden. Die übrigen Bestimmungen des Planungs- und Baureglements bleiben unverändert.Gemeinderat und Ressortleiter Hochbau und Planung, Hans Jakob Schneiter, erklärt:
„Mit dem Inkrafttreten dieser Anpassung schaffen wir verlässliche Rahmenbedingungen für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Gleichzeitig stärken wir die massvolle Innenentwicklung, ohne zusätzliches Bauland einzuzonen.“
Die ursprünglichen Initianten, vertreten durch Karin Schwiter, ergänzen: „Die Nachfrage nach kleineren Wohneinheiten ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Die neue Regelung ermöglicht flexible Wohnformen wie Generationenwohnen oder Einliegerwohnungen, ohne den Charakter der Wohnzone 2 (W2) grundlegend
zu verändern.“

Teil einer langfristigen Planung
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung (Überarbeitung komplettes PBR und Zonenplan) bleibt weiterhin
pendent und wird separat weitergeführt. Mit der nun in Kraft getretenen Anpassung wurde ein unbestrittener
Bestandteil dieser Revision vorgezogen und rechtskräftig umgesetzt. Die Vorbereitungen für die 3. Auflage
(Publikation im Amtsblatt) laufen.

Der Gemeinderat dankt den Stimmberechtigten für das klare Votum an der Urnenabstimmung vom 28. September 2025, bei der die Vorlage mit 63 % Zustimmung angenommen wurde. In der beschlossenen Änderung
sieht er einen sachgerechten und zukunftsweisenden Schritt zur Weiterentwicklung der Gemeinde.

Link zum neuen (gültigen) Planungs- und Baureglement: Reglemente – Gemeinde Lachen (unter der Rubrik Bau / Planung / Umwelt)


Lachen, 25. Februar 2026
Gemeinderat Lachen

Für Fragen oder ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Gemeindeschreiber Adrian Wild, Tel. 055 451 26 26