Medieninfo; Gemeindewahlen 2026
Gemeindewahlen 2026 – Sachinformation der Gemeinde Lachen
Am 19. April 2026 finden in der Gemeinde Lachen die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Der erste Wahlgang umfasst das Gemeindepräsidium, das Amt des Gemeindesäckelmeisters, drei Mitglieder des Gemeinderates sowie vier Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission.
Der Gemeinderat Lachen hat sich an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2025 mit der Ausgangslage im Hinblick auf die Gemeindewahlen 2026 befasst. Zum heutigen Zeitpunkt liegen der Gemeinde keine Mitteilungen über einen Verzicht auf eine erneute Kandidatur sowie keine ausserordentlichen Demissionen aus dem Gemeinderat oder der Rechnungsprüfungskommission vor.
Gemäss Dekret des Regierungsrates vom 28. Oktober 2025 sind die Wahlvorschläge für die Gemeindewahlen bis spätestens 11. März 2026, 09.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen (publiziert auf der Webseite des Kantons Schwyz). Die frühzeitige Bekanntgabe eines allfälligen Verzichts auf eine erneute Kandidatur liegt ausschliesslich im Ermessen der jeweiligen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber.
Sämtliche detaillierten Informationen und verbindlichen Vorgaben zu den Gemeindewahlen sind dem Dekret des Regierungsrates [pdf, 65 KB] zu entnehmen.
Lachen, 22. Dezember 2025
Gemeinderat Lachen
Für Fragen oder ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Gemeindeschreiber Adrian Wild, Tel. 055 451 26 26