Gemeinde erwirbt Liegenschaft an der Zeughausstrasse 17
Die Gemeinde Lachen hat die Liegenschaft an der Zeughausstrasse 17 erworben. Sie wird zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe genutzt.
Anlässlich der Abstimmung vom 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen der Beschlussfassung über die Ermächtigung an den Gemeinderat Lachen für die Beschaffung von Grundeigentum sowie der Erteilung eines befristeten Rahmenkredits für die Beschaffung von Grundeigentum auf dem Gemeindegebiet von Lachen zugestimmt. Dem Gemeinderat wurde damit die generelle Befugnis übertragen, unbebaute oder überbaute Grundstücke zu Gewerbe-, Industrie- und Dienstleitungszwecken im Sinne der Wirtschaftsförderung zu beschaffen. Dazu und für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe wurde dem Gemeinderat einen bis 31. Dezember 2028 befristeten Rahmenkredit von jährlich CHF 4.8 Mio. eingeräumt.
Der Gemeinderat Lachen hat anfangs April 2025 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Liegenschaft an der Zeughausstrasse 17 (GB 599) zum Preis von CHF 2'075’000 erworben. Die Liegenschaft wird von der Gemeinde Lachen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden genutzt und dient somit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.
Zusätzlich zu den bereits in Lachen untergebrachten Flüchtlingen müsste die Gemeinde Lachen aktuell 42 weitere Flüchtlinge aufnehmen, jedoch fehlt dafür der Wohnraum. Wenn der Kanton wie angekündigt, die Ersatzabgabe geltend macht, würde diese gemäss Migrationsverordnung monatlich mit CHF 97'000, resp. ab dem vierten Monat mit CHF 138'000 in Rechnung gestellt. Mit dem Kauf der Liegenschaft und der Unterbringung von 10 Personen wird die Ersatzabgabe vorerst nicht durch den Kanton eingefordert werden.
Bei der Einräumung des Kredites wurde der Gemeinderat verpflichtet, die Gemeindeversammlung im Nachhinein über den getätigten Kauf in Kenntnis zu setzen. Dies wird an der Gemeindeversammlung vom 24. April 2025 im Detail erfolgen.
Lachen, 7. April 2025
Gemeinderat Lachen