Einbürgerungsgesuche März 2025
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
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Nico Sinn, geboren 22. Juli 1977, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 17 Jahren,
Katrin Sinn, geboren 18. April 1979, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 17 Jahren,
Vincent Leon Sinn, geboren 14. April 2007, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 17 Jahren,
Mariella Sinn, geboren 20. August 2008, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 16 Jahren,
alle wohnhaft 8853 Lachen, Herrengasse 5a. - Zerdest Akgül, geboren 28. November 2000, von Türkei, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8853 Lachen, Feldstrasse 16.
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 28. März bis und mit 2. Mai 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).