Einbürgerungsgesuche Februar 2025
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
- Javier Marchena Palomino, geboren 6. Mai 1984, von Spanien, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, Herrengasse 15.
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 28. Februar bis und mit 20. März 2025.