Einbürgerungsgesuche Dezember 2024
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
- Fabio Mattia, geboren 5. Juli 1985, von Italien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8853 Lachen, Aastrasse 11.
- Zaki Dahroug, geboren 3. April 1981, von Syrien, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren,
Mohamad Daniel Dahroug, geboren 7. Oktober 2019, von Syrien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Nilover Rahaf Dahroug, geboren 13. November 2021, von Syrien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
alle wohnhaft 8853 Lachen, Seidenstrasse 6. - Thomas Fisker Madsen, geboren 26. September 1961, von Dänemark, Wohnsitz in der Schweiz seit 21 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, Auhofstrasse 14.
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 20. Dezember 2024 bis und mit 27. Januar 2025 (Gerichtsferien berücksichtigt).