Wintereinbruch in Lachen
Unsere Mitarbeitenden vom Werkhof sind seit heute Morgen um 4.00 Uhr ununterbrochen mit der Schneeräumung beschäftigt.
Der Wintereinbruch bedarf gegenseitige Rücksichtnahme. So können Sie Ihren Teil dazu beitragen:
- Zugepflügter Schnee von Privat- und Vorplätzen darf nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden.
- Anstösserinnen und Anstösser sind dafür verantwortlich, dass dieser Schnee ohne Behinderung Dritter (Räumfahrzeuge, Verkehrsteilnehmende) entsorgt wird.
- Hydranten dürfen nicht mit Schnee zugedeckt werden; Hydranten müssen bei jeder Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein.
- Strassen und Wege dürfen nicht für das Abstellen von Motorfahrzeugen oder das Lagern von Materialien benutzt werden.
- Das Parkieren auf Fusswegen ist grundsätzlich untersagt. Die Entfernung von zugepflügtem Schnee ist Sache der Anstösser.
Danke für Ihre Unterstützung. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne Wintermonate.
Lachen, 22. November 2024
Gemeindeverwaltung Lachen