Ratsbericht 08/24
Der Gemeinderat hat eine Initiative für zulässig erklärt und eine Machbarkeitsstudie für das Bürgerheim in Auftrag gegeben. Zudem informiert er über die Erneuerung und Modernisierung der Flutlichtanlagen in den Sportstadien Seefeld und Peterswinkel. Das Alters- und Pflegeheim Biberzelten benötigt eine neue Telefonie- und Alarmierungsanlage und die neue Taxordnung wurde erlassen.
Initiative für zulässig erklärt
Die Lachner Ortsparteien reichten anfangs Juli die Einzelinitiative "3-Generationen-Häuser in der Wohnzone W2 ermöglichen: Lockerung einer unnötigen Einschränkung für Bauherrschaften" ein. Der Gemeinderat hat die Initiative geprüft und mittlerweile für zulässig erklärt. Über das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt befinden. Die Initiative zielt auf eine Anpassung des Planungs- und Baureglementes ab, welche der Gemeinderat im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision (NPR) ebenfalls vorsieht. Die NPR selbst ist im Moment nach der zweiten Auflage noch durch Einsprachen blockiert.
Erneuerung und Modernisierung der Flutlichtanlagen
Die Sportanlagen Seefeld und Peterswinkel werden rege benutzt. Dank der bestehenden Flutlichtanlagen ist auch ein Trainings- und Spielbetrieb bis in den späten Abend sichergestellt. Die Leuchtkörper der Flutlichtanlagen sind mittlerweile zwischen 20 und 35 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Die Flutlichtanlagen werden deshalb in den Wintermonaten ersetzt und modernisiert. Mit der Umrüstung auf LED und Anpassungen im Bereich der Lichtsteuerung wird auch der Energieverbrauch massiv gesenkt. Die Umsetzung erfolgt etappiert und in Rücksichtnahme auf die Vereine, so dass deren Betrieb nur minimal tangiert wird. Bereits eingereicht ist ein Gesuch beim Bundesamt für Energie für die Einholung von Förderbeiträgen.
APH-Biberzelten: Evaluation neue Telefonie- und Alarmierungsanlage sowie Taxordnung 2025
Die aktuelle Anlage für Telefonie, Alarmierung und Patientennotruf im APH Biberzelten ist in die Jahre gekommen und nicht mehr professionell wartbar. Der Gemeinderat will die Anlage deshalb mit hoher Priorität ersetzen. Die Evaluation solcher Anlagen erfordert gute Marktkenntnisse über Lösungen und Anbieter, weshalb externe Unterstützung benötigt wird. Mit der CSP AG aus St. Gallen wurde ein kompetenter Anbieter gefunden. Der Ersatz der Anlage ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.
Im Weiteren hat der Gemeinderat für das APH Biberzelten die Taxordnung 2025 erlassen. Die Pflegetaxen wurden unter Berücksichtigung der Unterdeckung der Vorjahre um 5 Rappen auf CHF 1.73 pro Pflegeminute erhöht. Auch hat sich im direkten Vergleich mit ähnlichen Pflegeeinrichtungen in der Region gezeigt, dass das Alters- und Pflegeheim Biberzelten heute eher tiefe Pensions- und Betreuungskosten aufweist. Nicht zuletzt sieht sich das APH Biberzelten auch mit massiven Preissteigerungen in den Bereichen Lebensmittel, Pflegeprodukte, Energie etc. konfrontiert. Entsprechend wurden auch diese Kosten angepasst.
Machbarkeitsstudie Bürgerheim
Die Liegenschaft Bürgerheim ist Bestandteil des kantonalen Schutzinventars (KSI) und somit aus denkmalpflegerischer Sicht eine der wertvollsten und prägendsten Bauten in Lachen. Um für die weitere Planung die Realisierbarkeit einer Nutzung auf der gesamten Parzelle planerisch nachzuweisen und überhaupt zu ermöglichen, hat der Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Machbarkeitsstudie wird von der Stähli AG Architekten SIA, Lachen, erarbeitet. Zu gegebener Zeit wird der Gemeinderat über die weiteren strategischen Schritte dieser Parzelle informieren. Das Bürgerheim selbst dient heute als Unterkunft für Flüchtlinge und in Not geratene Bürgerinnen und Bürger.
Lachen, 5. November 2024
Gemeinderat Lachen