Einbürgerungsgesuche Oktober 2024
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
- Albesa Sulejmani, geboren 22. Juni 2004, von Nordmazedonien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8853 Lachen, Neuheimstrasse 26.
- Paola La Pietra, geboren 10. Oktober 1971, von Italien, Wohnsitz in der Schweiz seit 12 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, Oberdorfstrasse 21b
- Kathrin Sophie Erbacher, geboren 30. April 1987, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 15 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, Riedweg 1
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 31. Oktober bis und mit 20. November 2024.