Einbürgerungsgesuche Juni 2024
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
- Karniha Ravichandran, geboren 2. August 2011, von Sri Lanka, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8853 Lachen, Bauernhofstrasse 8;
- Christian Grape, geboren 26. Mai 1976, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 15 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, Schützenstrasse 2.
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 28. Juni bis und mit 19. August 2024 (Gerichtsferien berücksichtigt)