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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Jetzt geöffnet

Montag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch
8:30 – 11:30 Uhr* / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag
8:30 – 11:30 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag
8:30 – 14:00 Uhr

* Die Abteilung Soziales, Gesellschaft und Gesundheit bleibt zusätzlich am Mittwochvormittag geschlossen.

Neues Gesetz zur Kinderbetreuung

Am 19. September 2023 hat der Regierungsrat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen.

Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig.

Zurzeit laufen auf Gemeindeebene die Vorbereitungsarbeiten inkl. Schulung des Personals. Sobald das Startdatum für die Erfassung von Anträgen feststeht, wird die Öffentlichkeit wieder in geeigneter Form benachrichtigt.

Interessierte können mittels Betreuungsbeitragsrechner (am Ende der Seite) die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge ermitteln.

Anmerkung zum Beitragsrechner
Datei herunterladen, danach Bearbeitung aktivieren und alle erforderlichen Felder (gelblich eingefärbt) ausfüllen. Das Resultat – die Schätzung für den monatlichen Betreuungsbeitrag – finden Sie in Zeile 85

Weitere Informationen

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