Einbürgerungsgesuche April 2024
Folgende Person(en) hat/haben ein Gesuch um Einbürgerung in der Gemeinde Lachen gestellt:
- Andreas Alpan Patrick Müller, geboren 3. Februar 1978, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 22 Jahren,
Leonardo Patrick Rodrigues-Müller, geboren 14. April 2012, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren,
beide wohnhaft 8853 Lachen, Winkelweg 6. - Michael Herrmann, geboren 5. August 1985, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren, wohnhaft 8853 Lachen, St. Gallerstrasse 33.
Innert 20 Tagen kann jedermann zu einem Einbürgerungsgesuch bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde bzw. Einbürgerungskommission Einwände oder Bemerkungen anbringen (§ 8 Abs. 2 KBüG, SRSZ 110.100).
Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§ 8 Abs. 3 KBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert vom 26. April bis und mit 16. Mai 2024.