
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Politischen Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Personen mit Schweizer Bürgerrecht und Wohnsitz in Lachen.
Die Gemeindeversammlung tritt ordentlicherweise bis spätestens Mitte Dezember zur Festsetzung des Voranschlages und bis spätestens am ersten Sonntag im Mai zur Genehmigung der Rechnung zusammen.
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