Das Neujahr am ersten Tag eines neuen Jahres kennen wir erst seit 1582.
Bild: Neujahrsfeuerwerk

Das Neujahr am ersten Tag eines neuen Jahres kennen wir erst seit 1582, als Papst Gregor XIII. den bisher gültigen julianischen Kalender durch den gregorianischen Kalender ersetzte und den Neujahrstag von Dreikönigen (6. Januar) auf den 1. Januar zurückversetzte. Die katholischen Kantone der Schweiz übernahmen diesen Kalender ein Jahr später. Seither ist der Neujahrstag auch kirchlicher Feiertag.

Ein früher viel gepflegter Neujahrsbrauch ist stark im Rückgang begriffen. Vor Jahren noch war es fast Pflicht, Freunden, Bekannten und Nachbarn auf Neujahr postalische Kartengrüsse mit den besten Wünschen zuzustellen; kleine Kärtchen, für welche das Porto bis in die fünfziger Jahre 5 Rappen kostete. Nicht nur wegen des auf 90 Rappen heraufgeschraubten Portos, sondern auch wegen anderer verfeinerter Kommunikationsmöglichkeiten scheint dieser Brauch immer mehr zurückzugehen.

Verbreitet ist aber noch vielerorts der Brauch der "Helsete" oder "Aushelsete". Das Wort hat seinen Ursprung darin, dass man früher dem Gottenkind ein Säcklein mit Münzen um den Hals legte (halsen oder helsen) und es damit aus der Patenschaft der Gotte oder des Göttis entliess, meist im Alter von 18 Jahren. Das Schenken von Geld wurde bald einmal durch die Abgabe von grossen Eierkränzen oder grossen Zöpfen ersetzt. Vielfach wird auch mit Kleidern "ausgesteuert". Die ursprüngliche "Helsete" besteht heute offenbar nur noch in Einzelfällen. Ihr Ersatz sind Geldbeträge oder grössere Weihnachtsgeschenke.

Geblieben ist der Brauch der privaten Gratulationen und Wünschen: "He Du, no ä guets Nüüs".
Neujahr