
Gastgewerbe-Bewilligung
Erteilung von Bewilligungen zur Führung von Gastwirtschaftsbetrieben
Wenn Sie einen Gastwirtschaftsbetrieb eröffnen oder neu übernehmen, benötigen Sie eine Bewilligung des Gemeinderates. Füllen Sie dazu das nachfolgende Gesuchsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erwähnten Beilagen bei der Gemeindekanzlei ein. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit rund drei Wochen beträgt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 451 26 26 | petra.keller@lachen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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