
Bestattungen
Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden. Bei einem Todesfall im Spital ist keine Todesbescheinigung nötig.
An Feiertagen können Todesfälle direkt der Steiner Bestattung GmbH gemeldet werden; Piketnummer 079 693 15 51
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 055 451 26 26 | petra.keller@lachen.ch |
Name | |||
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Merkblatt Todesfall - was ist zu tun? | Download | 0 | Merkblatt Todesfall - was ist zu tun? |
Merkblatt Bestattungen auf dem Friedhof Lachen | Download | 1 | Merkblatt Bestattungen auf dem Friedhof Lachen |
Name | Download |
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