
Steuererklärungen / Download
Die kostenlose Steuersoftware eTax.Schwyz für das Jahr 2022 ist verfügbar.
Die Steuererklärung 2022 kann online (Web-Applikation) oder mit der Desktop-Variante ausgefüllt werden. Die Steuererklärung für die vorangegangene Steuerperiode ist bis zum 31. März einzureichen. Sollte diese Frist nicht ausreichen, können Sie eine Fristverlängerung schon heute beantragen.
Mit der Online-Lösung können jährlich bis zu 20 Steuererklärungen erstellen und mit den notwendigen Belegen unterschriftsfrei digital einreichen. Die Steuerdeklaration ist damit auf eine einfache und sichere Weise möglich. Bei Bedarf kann die Steuererklärung auch mit dieser Programmversion ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den notwendigen Beilagen postalisch eingereicht werden.
Unter diesem Link gelangen Sie zu weiteren Weisungen, Merkblätter und Zusatzinfos. Für die Wegleitung klicken Sie bitte auf folgenden Link.
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Sekundär steuerpflichtigen Personen ist es ebenfalls möglich, ihre Steuererklärungen online einzureichen. Als sekundär steuerpflichtige Personen gelten Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Schwyz und einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer Liegenschaft im Kanton Schwyz. Vereinfachte Steuererklärungen (Einreichung der Steuererklärung des Wohnsitzkantons) sind nur mit der Online-Deklarationslösung möglich. Die Desktop-Applikation unterstützt diese Funktion nicht.
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Für juristische Personen und Kollektiv-/Kommanditgesellschaften kann die Steuersoftware eTax.Schwyz JP für das Jahr 2022 heruntergeladen werden. Fristverlängerungen für juristische Personen können mittels Fristen JP eingereicht werden
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Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 055 451 26 60 | steueramt@lachen.ch |