Niederlassungsausweis/Aufenthaltsbescheinigung |
Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und nicht Bürger unserer Gemeinde sind, so haben Sie uns Ihren Heimatschein zu hinterlegen. Wir stellen Ihnen sodann einen Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein) aus. Wochenaufenthalt und Personen, die sich zeitlich beschränkt in unserer Gemeinde aufhalten, erhalten eine Aufenthaltsbescheinigung. |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: |
| zugehörige Dienstleistungen: | Niederlassungsbewilligung |
| zuständig: | Einwohneramt |