Kinder, welche bis zum 30. April vier Jahre alt werden, sind berechtigt, im folgenden Schuljahr (Beginn August) den „kleinen“ Kindergarten zu besuchen, das heisst während fünf Halbtagen pro Woche. Kinder, welche bis zum 30. April fünf Jahre alt werden, sind berechtigt, im folgenden Schuljahr den „grossen“ Kindergarten zu besuchen, das heisst während sieben Halbtagen pro Woche. Weitere Informatinonen finden Sie unter Bildung. |