Anmeldung zum Kindergarten | |
Kinder, welche bis zum 31. Juli vier Jahre alt werden, sind berechtigt, im folgenden Schuljahr (Beginn August) den „kleinen“ Kindergarten zu besuchen, das heisst während fünf Halbtagen pro Woche. Kinder, welche bis zum 31. Juli fünf Jahre alt werden, sind berechtigt, im folgenden Schuljahr den „grossen“ Kindergarten zu besuchen, das heisst während sieben Halbtagen pro Woche. Weitere Informatinonen finden Sie unter Bildung. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
zuständig: | Gemeindeschule |
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