
Verrechnungssteuern
Zuständiges Amt: Steueramt Rückerstattung der Verrechnungssteuer Der Kanton Schwyz kennt bei der Rückerstattung der Verrechnungssteuer das System der Baraus- zahlung. Trotz späterem Produktivstart von ‚EVA’, setzt die Steuerverwaltung alles daran, die Rückerstattung der Verrechnungssteuern für die fristgerecht bis 31. März eingereichten Steuerer- klärungen 2007 bis Ende des zweiten Quartals 2008 sicher zu stellen (vgl. Mitteilung der Steu- erverwaltung im Amtsblatt des Kantons Schwyz, Nr. 8 vom 22. Februar 2008, Seite 451). Für später eingereichte Steuererklärungen muss dieses Jahr noch mit einer leichten Verzögerung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer gerechnet werden. Wir danken für das Verständnis. Die Auszahlung erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Verrechnungssteuer, 6430 Schwyz. Telefon: 041 819 23 84
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