Die Gesuchsteller können persönlich bei der zuständigen KESB vorsprechen. Auszuweisen haben sie sich mit Pass, Identitätskarte oder Führerausweis. Alternativ kann das Handlungsfähigkeitszeugnis mit dem Formular unter
www.sz.ch/kes bezogen werden. Der Bestellung ist eine Fotokopie resp. Scan eines der oben erwähnten Ausweispapiere beizulegen. Die Gebühr von CHF 35.00 wird nach der Zustellung des Handlungsfähigkeitszeugnis in Rechnung gestellt.