Abmeldung am Wohnort
Schweizer BürgerInnen - persönliche Vorsprache am Schalter oder per eUmzug
- die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
- Mitzubringen ist ein amtlicher Ausweis sowie der Schriftenempfangsschein / Meldeausweis (Ausweis über Aufenthalt oder Niederlassung)
Ausländische Staatsangehörige - persönliche Vorsprache am Schalter
- die Abmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
- Mitzubringen ist der Reisepass oder Ausländerausweis
Abmeldung ins Ausland - Meldung auf dem Steueramt mind. 6 Wochen vor Ausreise
- Persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohneramt
- Persönliche Vorsprache am Schalter des Steueramt
Preis: gratis
Online-Dienste
Mit der Nutzung des Online-Schalters der Gemeinde Lachen anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen (pdf, 32.5 kB).