AHV-Zweigstelle
Adresse: | Alter Schulhausplatz 1, 8853 Lachen |
Telefon: | 055 451 26 02 |
Telefax: | 055 451 26 81 |
E-Mail: | ahv@lachen.ch |
Öffnungszeiten: | Die Öffnungszeiten finden Sie hier
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Die AHV-Zweigstelle der Gemeindeverwaltung ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der kantonalen Ausgleichskasse und IV-Stelle. Sie erteilt die verschiedensten Auskünfte und hilft bei der Beschaffung sowie beim Ausfüllen der notwendigen Formulare.
Die Hauptaufgaben der Zweigstelle beinhalten:
- Auskunftserteilung und Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare
- Entgegennahme und Weiterleitung von Korrespondenzen
- Abgabe der Formulare und der entsprechenden Vorschriften
- Mitwirkung bei der Erfassung aller Beitragspflichtigen
- Prüfung der eingereichten Unterlagen und Weiterleitung an die Ausgleichskasse Schwyz
Zu folgenden Bereichen erteilen wir Ihnen gerne nähere Auskünfte:
- AHV/IV (Beiträge von Selbständigerwerbenden / Nichterwerbstätige und Leistungen wie Alters-, Invaliden-, Hinterlassenenrenten und Hilflosenentschädigungen)
- Ergänzungsleistungen EL zur AHV/IV
- Kinder- und Geburtszulagen FAK /FLG für Nichterwerbstätige
- Mutterschaftsentschädigung
- Prämienverbilligung der Krankenversicherung KVG
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