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Ratsbericht
Medieninfo des Gemeinderates Lachen Teil der Seidenstrasse, der Feldstrasse und des Schlössliwegs wird zur Begegnungszone Die bestehende Situation für Fussgänger im Bereich der Seidenstrasse bei der Kreuzung Feldstrasse / Schlössliweg ist unbefriedigend und hat zu verschiedenen Reklamationen aus der Bevölkerung geführt. Die Fahr- und Parkverbote an der Feldstrasse und im Fröschenzopf werden nicht eingehalten, obwohl an der Seidenstrasse und in der Tiefgarage des Oberseecenters genügend Parkplätze vorhanden sind. Der Gemeinderat hat deshalb die Planungskommission beauftragt, entsprechende Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Auf Grund eines Gutachtens der Firma Remund + Kuster, Büro für Raumplanung AG, Churerstrasse 47, Pfäffikon, und des Antrags der Planungskommission, hat der Gemeinderat beschlossen, für einen Teilbereich der Seidenstrasse, der Feldstrasse und des Schlössliwegs eine Begegnungszone zu verfügen. Dem Tiefbauamt des Kantons Schwyz wurde beantragt, die vorstehend erwähnte Verkehrsanordnung zu genehmigen. Der Gemeinderat hält die von der Planungskommission vogeschlagene Begegnungszone als geeignete Massnahme um eine wesentliche Verbesserung des gegenwärtig unbefriedigenden Zustandes zu erreichen. Bauwesen Der Gemeinderat hat folgende Baugesuche bewilligt: Silvia Gonzalez, St. Gallerstrasse 65, Lachen, für den Umbau und die Fassadenisolation beim Mehrfamilienhaus an der St. Gallerstrasse 65; Emilia und Bruno Klarer-Steiner, Eichholzstrasse 25, Pfäffikon, für den Abbruch sowie Neubau eines Zweifamilienhauses an der Speerstrasse 7. Die Spital Lachen AG, Oberdorfstrasse 41, Lachen, hat das Baubewilligungsgesuch für die Erweiterung des Besucherparkplatzes Süd, Oberdorfstrasse 41, Lachen, zurückgezogen. Das Verfahren wurde deshalb als gegenstandslos am Protokoll abgeschrieben. Mit Entscheid vom 12. Mai 2009 hat der Regierungsrat des Kantons Schwyz auf Grund einer eingereichten Beschwerde die vom Gemeinderat Lachen erteilte Baubewilligung für den Abbruch des Wohnhauses an der Äusseren Haab 6 und des Wohn- und Geschäftshauses an der Kapellstrasse 1 sowie für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Kapellstrasse 1 aufgehoben sowie zur Vornahme der erforderlichen Sachverhaltsabklärungen und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen (Gesuchsteller: Nicole und Christian Stöckling-Rogenmoser, JL. Kemang Dalam IV, Block K-24, Jakarta Selatan, Indonesien, c/o Werner Helbling-Mozzi, Holzwiesstrasse 1, Jona). Die Rückweisung an die Vorinstanz erfolgte, weil die von den Gesuchstellern eingereichten Unterlagen bezüglich der Einhaltung eines Grenz- und Gebäudeabstandes unvollständig waren. Neue Urnenöffnungszeiten ab 1. Januar 2010 Die Zahl derer, die ihr Stimmrecht jeweils am Abstimmungssonntag durch persönliche Abgabe der Wahl- oder Stimmzettel an der Urne ausüben, ist relativ gering. An den letzten 6 Abstimmungen haben jeweils nur zwischen ca. 40 bis 180 Stimmberechtigte ihre Wahl bzw. Stimme persönlich an der Urne ausgeübt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, mir Wirkung ab 1. Januar 2010 die Urnenöffnungszeit am Sonntag um eine Stunde von bisher 10.00 bis 12.00 Uhr auf neu 10.00 bis 11.00 Uhr zu kürzen. Weiterhin besteht für die Stimmberechtigten die Möglichkeit, jeweils von Mittwoch 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr und am Freitag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr vor dem Abstimmungssonntag, das Stimmrecht in Form der brieflichen Stimmabgabe auf der Gemeindekanzlei auszuüben. Beitritt zum Verein „Metropolitanraum Zürich“ Die Gemeinde Lachen tritt dem Verein „Metropolitanraum Zürich“ bei. Der Metropolitanraum Zürich umfasst nach der Definition des Bundesamtes für Statistik im Kanton Schwyz die Gemeinden der Bezirke Höfe und March (ausser Innerthal und Vorderthal) sowie den Bezirk Einsiedeln. Der Verein „Metropolitanraum Zürich“ will Aktivitäten entfalten, wo grenzüberschreitende Koordinationen erforderlich sind. Die Autonomie der Gemeinden bleibt unangetastet. Die Metropolitankonferenz bietet eine gute Chance, die wichtige Zusammenarbeit im eng vernetzten Wirtschafts- und Lebensraum Zürich zu vertiefen und sinnvolle Lösungen für die zahlreichen Herausforderungen der Zukunft (z. B. Verkehr, Raumentwicklung, Bildung, usw.) zu erarbeiten. Personelles Jacqueline Dobler, Heizenstrasse 4, Galgenen, wurde mit Wirkung ab 1. Juli 2009 als neue AHV-Zweigstellenleiterin-Stellvertreterin der Gemeinde Lachen ernannt. Neue Angestellte des Sozialamtes: Susanne Frey ab 25. Mai 2009 mit 100 % und ab 1. September mit einem 80 %-Pensum sowie Irene Kägi ab 1. September 2009 mit einem 70 %-Pensum. Verschiedenes Auf Grund der bestehenden Vorschriften ist das Baden ausserhalb behördlich bewilligter und als solche gekennzeichnete Wasserflächen im Umkreis von 100 m um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe verboten. Um Unfälle im Zusammenhang mit dem Bootsverkehr zu vermeiden, hat der Gemeinderat beschlossen, auf dem Gemeindegebiet von Lachen beim Schiffsteg, bei der Hafeneinfahrt/Hafenausfahrt sowie bei der Seebühne Seeanlage Nord Schwimmverbotstafeln anzubringen. In zwei Fällen mussten beim Bezirksamt March Verzeigungen eingereicht werden, nachdem Reklamen ohne Bewilligung angebracht worden waren. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass für das Anbringen von Reklamen, Ankündigungen und Wegweisern im Bereich von Strassen eine behördliche Bewilligung erforderlich ist und die Reklame erst angebracht werden darf, wenn eine entsprechende rechtskräftige Bewilligung vorliegt. An seiner Sitzung vom 5. Juni 2009 hat der Gemeinderat das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 24. April 2009 genehmigt. Lachen, 17. Juni 2009 Gemeinderat Lachen
Datum der Neuigkeit 17. Juni 2009
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