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Ratsbericht

Ausserordentliche Gemeindeversammlung am 19. September 2007

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten der Gemeinde Lachen am Mittwoch, 19. September 2007, 20.00 Uhr, zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Hotel Bären, Lachen, ein. Zur Behandlung gelangen die nachstehenden Traktanden:

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
  1. Wahl der Stimmenzählerinnen/Stimmenzähler
  2. Gesuch von Sarankan Ravendran um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
  3. Gesuch von Nenad Smitran-Aleksic und dessen Familie um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
  4. Gesuch von Tome Stojkov-Jankovic und dessen Familie um Erteilung des Gemeindebürgerrechtes von Lachen
  5. Genehmigung von Nachkrediten zulasten der Laufenden Rechnung 2007



Traktandum, das der Urnenabstimmung unterliegt:

6. Beschlussfassung über einen Kredit von CHF 740'000.00 für die Schulraumerweiterung mit Pavillonelementen als Provisorium


Die Urnenabstimmung über das Traktandum 6 ist am 25. November 2007 vorgesehen.

Zum Informationsaustausch und zur Kontaktpflege findet wie üblich nach der Versammlung ein Apéro statt


Bauwesen

Der Gemeinderat hat folgende Baugesuche bewilligt: Feldmann AG, Baunternehmung Bilten,Speerstrasse 1, Bilten, für Projektänderungen beim Neubau Wohn- und Gewerbehaus Herrengasse 8 und 10; Spital Lache AG, Oberdorfstrasse 41, Lachen, für die Umnutzung sowie den An- und Umbau der Physiotherapie an der Oberdorfstrasse 41; Monika und Rolf Bonazzola-Schmid, Moosbruggerstrasse 4,Lachen, für den Ausbau der Dachflächenfensterfront zu einer Dachlukarne sowie für den Einbau von zwei Dachflächenfenster beim bestehenden Zweifamilienhaus an der Moosbruggerstrasse 4; Elisabeth und Otto Ziltener-Marty, Aapark 18, Lachen, für den Anbau einer Sitzplatzüberdachung beim bestehenden Reiheneinfamilienhaus am Aapark 18; Helene und Giuseppe Maurmo-Bamert, Aapark 16, Lachen, für den Anbau eines Wintergartens beim bestehenden Reiheneinfamilienhaus am Aapark 16; Immo-Ziegler GmbH, Zürcherstrasse 49, Lachen, für den Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses mit Tiefgarage an der Alten Fabrikstrasse 2.



Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement)

Die Gemeinden des Kantons Schwyz sind verpflichtet, ihre Abwasserreglemente den geänderten kantonalen Vorschriften anzupassen. Aus diesem Grund hat die Tiefbaukommission der Gemeinde Lachen in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Abwasser- und Umwelttechnik, Hans-Jörg Lutz, Farenweg 12, Zürich, für die Gemeinde Lachen ein neues Reglement über die Siedlungsentwässerung (Abwasserreglement) erarbeitet. An seiner Sitzung vom 13. August 2007 hat der Gemeinderat den Entwurf des neuen Reglementes beraten. Der bereinigte Reglementsentwurf ist anschliessend dem Justizdepartement des Kantons Schwyz für die Vornahme der Vorprüfung zugestellt worden.


Verschiedenes

Mit der Neugestaltung der Hafenanlage wurde der Fussgängerbereich vom Joachim-Raff-Platz bis zum Alten Schulhausplatz erweitert. Die dort vorhandenen Parkplätze sind daher nicht mehr vorhanden. Die bestehende Verkehrsanordnung musste den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen wurden dem Tiefbauamt des Kantons Schwyz zur Genehmigung unterbreitet.

Bezirke, Gemeinden und weitere Dienstleister der öffentlichen Hand des Kantons Schwyz sollen bei Bedarf am kantonalen Kommunikationsnetz „net.SZ“ angeschlossen werden können. Der Anschluss an dieses Kommunikationsnetz dient dem Zugang auf EDV-Anwendungen des Kantons Schwyz und erleichtert den direkten Datentransfer erheblich. Der Gemeinderat Lachen befürwortet deshalb eine solche Anbindung für die Gemeinde Lachen.

In Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Finanzdepartement des Kantons Schwyz hat die Fachgruppe „Verwaltung“ des Verbandes Schwyzer Gemeinden und Bezirke eine Software für Wahlen und Abstimmungen evaluiert. Das Programm „Wabsti“ der Verwaltungsrechenzentrum AG, St. Gallen (VRSG), welches bereits in einigen Kantonen im Einsatz ist, vermochte dabei am meisten zu überzeugen. Das „Wabsti“ ermöglicht effiziente Ergebniserfassungen und Auswertungen bei Sachabstimmungen, Majorz- und Proporzwahlen. Dank der laufenden und sicheren Speicherung sämtlicher Daten auf dem zentralen Rechensystem der VRSG stehen die Ergebnisse unmittelbar nach deren Freigabe durch eine Gemeinde auch dem Kanton bzw. dem Bezirk für ihre Aufgabenstellungen und Gesamtauswertungen zur Verfügung. Der Kanton hat sich bereit erklärt, die Anwendungslizenzen zu übernehmen. Die Bedingung für die Einführung ist der Anschluss aller Gemeinden an das Kantonsnetzwerk.
Die Implementierung des Programms wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2008 erfolgen. Der Gemeinderat Lachen unterstützt dieses Projekt, weil damit einfachere Resultatermittlungen und raschere Gesamtauswertungen ermöglicht werden.


Gemeinderat Lachen


8853 Lachen, 29. August 2007


Datum der Neuigkeit 29. Aug. 2007
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