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Urnenstandort Gemeindehaus "Alter Schulhausplatz 1", Erdgeschoss
Urnen Öffnungszeiten Sonntag 10.00 - 12.00 Uhr

Jeweils am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr und am Freitag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr vor dem Abstimmungssonntag besteht für die Stimmberechtigten die Gelegenheit, das Stimmrecht in Form der brieflichen Stimmabgabe auf der Gemeindekanzlei auszuüben.
Hinweis Die gesamten Resultate des Bundes unter www.admin.ch, des Kantons und des Bezirkes finden Sie unter www.bezirk-march.ch .
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Gemeindekanzlei persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Setzen sie Ihre eigenhändige Unterschrift auf die Vorderseite des Stimmrechtsausweises unter Ihrer Adresse.
  3. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und verschliessen Sie dieses.
  4. Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert ins Zustell/Antwortkuvert und achten Sie darauf, dass im Adressfenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint.
  5. Kleben Sie das Kuvert zu und stellen Sie es rechtzeitig per Post der Gemeindekanzlei zu oder werfen Sie es in den Briefkasten der Gemeindekanzlei.


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